Hygienekonzept der ESG Oldenburg. (Stand 02.11.2020)
Erarbeitet nach § 4 Absatz 2 der „Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung).
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Beim Besuch von Veranstaltungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese darf am Sitzplatz abgenommen werden.
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Die maximal zugelassene Anzahl von Besuchern* bei Veranstaltungen ist begrenzt.
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Maßgebend als Obergrenze ist eine Bestuhlung im Abstand von etwa 2 m vorzugsweise einreihig im Kreis.
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Die Besucher sind angehalten selbstständig einen Mindestabstand zueinander von 1,5 m wann immer möglich einzuhalten. Ein Aushang im Eingangsbereich erinnert daran.
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Die Besucher sind angehalten, das Gebäude nacheinander zu betreten und zu verlassen.
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Bei den Zu- und Abfahrten sind aufgrund des offenen Geländes und der üblichen Besucherzahl keine Warteschlangen zu erwarten.
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Der Weg zu den Sanitäranlagen soll einzeln nacheinander erfolgen.
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Der Aufenthalt in den sanitären Anlagen ist je Raum (männlich, weiblich, barrierefrei) auf jeweils eine Person gleichzeitig beschränkt. Eine Beschilderung weist darauf hin.
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Die Reinigung von Oberflächen und Sanitäranlagen ist durch die angestellte Reinigungskraft sichergestellt.
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Es wird vor, während und nach jeder Veranstaltung gelüftet.
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Die Luftqualität wird mit einem geeigneten Messgerät fortwährend überprüft. Der gemessene Anteil an CO2 in der Luft dient als Indikator, ob verstärkt gelüftet werden sollte.
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Bei Bedarf wird mit einem vorhandenen Ventilator im Fenster die Frischluftzufuhr unterstützt.
*) Selbstverständlich sind im gesamten Dokument mit dem generischen Maskulinum immer alle Geschlechter gemeint.